KANN - Kompetenzzentrum zur Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin Niedersachsen
KANN?
- Der Name des niedersächsischen KW ist KANN = Kompetenzzentrum zur Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin NiedersachseN.
Hintergrund
- Zur Förderung der Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin gibt es in fast allen KV-Bezirken in Deutschland seit 2018 sog. Kompetenzzentren Weiterbildung (KW).
- Sie bieten Seminare und Mentoring zur Unterstützung der Ärzt*innen in Weiterbildung Allgemeinmedizin (ÄiW) sowie der WeiterbilderInnen (WB) in den hausärztlichen Praxen an.
- Grundlage ist § 75 a Sozialgesetzbuch V.
- Kooperation auf Basis eines Kooperationsvertrages seit 2017 innerhalb eines KW zwischen Lehrstühlen für Allgemeinmedizin mit der jeweiligen
- Beantragt wurde die Förderung vom Institut für Allgemeinmedizin der Universitätsmedizin Göttingen - in Abstimmung mit den Lehrstühlen in Hannover und Oldenburg. (Göttingen: Koordination und inhaltliche Leitung des niedersächsischen KW.)
- Seit 2017 konnte die inhaltliche Arbeit beginnen (Auftaktveranstaltung am 10.01.2018 in Hannover)
- Seit dem 1.01.2023 läuft 2. Förderphase des Projektes bis 2027.
Ziele
- Etablierung einer strukturierten, kontinuierlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin mit verlässlichen Rotationen, nicht nur im Rahmen von Weiterbildungsverbünden.
- Weiterbildung ist Arbeitszeit. Deshalb sollten ÄiW von ihren Arbeitgebern für Angebote des KANN freigestellt werden.
Zielgruppe
- für alle ÄiW Allgemeinmedizin und Weiterbilder*innen aus Niedersachsen und Bremen
(aber auch aus angrenzenden Bundesländern, bspw. aus NRW. Bitte beachten: es ist nur die Einschreibung in ein KW im selben Jahr möglich!)
Finanzierung
- Finanziert werden die Angebote durch Mittel der KV Niedersachsen sowie von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
- Die Fördersumme errechnet sich auf der Basis der ÄiW, die am Seminarangebot teilnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme an den Angeboten ist eine kostenfreie Einschreibung auf der KANN-Webseite .
- Das Angebot ist kostenfrei (lediglich die Kosten für Anreise, Verpflegung bei Präsenzangeboten sowie ggf. Übernachtungskosten sind selbst zu zahlen)