KANN - Kompetenzzentrum zur Förderung der Weiterbildung Allgemein­medizin Niedersachsen

KANN?

  • Name des niedersächsischen KW ist KANN = Kompetenzzentrum zur Förderung der Weiterbildung Allgemein­medizin NiedersachseN.

Hintergrund

  • Zur Förderung der Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin gibt es in fast allen KV-Bezirken seit 2018 sog. Kompetenzzentren Weiterbildung (KW).
  • Seminare zur Unterstützung der Ärzt*innen in Weiterbildung (ÄiW) sowie der WeiterbilderInnen (WB) in den Praxen 
  • Mentoring für die ÄiW – sollen zusammen mit den Koordinierungsstellen Allgemeinmedizin (KoStA) 
  • Ziel : die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin besser strukturieren und attraktiver machen.
  • Grundlage ist § 75 a Sozialgesetzbuch V.
  • Kooperation innerhalb KW von Lehrstühlen für Allgemein­medizin mit  je­weiligen 
    • Landes­ärzte­kam­mer
    • Kassen­ärztlichen Vereini­gung 
    • Kranken­haus­gesellschaft. 
  • In Niedersachsen einigten sich diese vier Partner Mitte 2017 auf einen entsprechenden Kooperationsvertrag. 
  • Beantragt wurde die Förderung vom Institut für Allgemeinmedizin der Universitätsmedizin Göttingen - in Abstimmung mit den Lehrstühlen in Hannover und Oldenburg. 
  • Göttingen:  Koordination und inhaltliche Leitung des niedersächsischen KW.
  • Seit 2017 konnte die inhaltliche Arbeit beginnen (Auftaktveranstaltung am 10.01.2018 in Hannover  )
  • Seit dem 1.01.2023 2. Förderphase des Projektes.


Ziele

  • Angebot von Seminaren, Mentoring und Train-the-Trainer
  • Etablierung einer strukturierten, kontinuierlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin mit verlässlichen Rotationen, nicht nur im Rahmen von Weiterbildungsverbünden.

Weiterbildung ist Arbeitszeit. Deshalb sollten die ÄiW von ihren Arbeitgebern für Angebote des KANN freigestellt werden.

Zielgruppe

  • für alle ÄiW und Weiterbilder*innen aus Niedersachsen und Bremen
    (aber auch aus angrenzenden Bundesländern, bspw. aus NRW. Bitte beachten: es ist nur die Einschreibung in ein KW im selben Jahr möglich!)

Finanzierung

  • Finanziert werden die Angebote durch Mittel der KV Niedersachsen sowie von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen. 
  • Die Fördersumme errechnet sich auf der Basis der ÄiW, die am Seminarangebot teilnehmen. Voraussetzung für die Anmeldung ist eine unverbindliche Einschreibung auf der KANN-Webseite .
  • Das Angebot ist kostenfrei ( lediglich die Kosten für Anreise, Verpflegung an Präsenzangeboten sowie ggf. Übernachtungskosten sind selbst zu zahlen)