Weiterbilder*innen

Train-the-Trainer-Seminare (TtT)
unterstützen Sie als Weiterbilder/in dabei, die Weiterbildung in Ihrer Praxis zu gestalten und Ihre Ärztin/Arzt in Weiterbildung bestmöglich zu fördern. 

KANN-TtT allgemein

  • fokussiert auf die spezifischen Bedarfe der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
  • fokussiert auf Austausch der weiterbildenden Kolleg*innen untereinander
  • Die KANN-Basiskurse werden von der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) als Äquivalent zu deren Modulen 2 und 3 anerkannt.
  • Bei Präsenzkursen wird eine Teilnahme-Gebühr erhoben, ggfs. sind zusätzlich Kosten für Übernachtung zu tragen.

KANN-TtT-Formate

Das KANN bietet verschiedene Formate an (NICHT identisch mit den von der Ärztekammer geforderten Modulen 1-3!):

  • Basiskurse:  2-3 pro Jahr (ca. 8 Stunden, an 1 Tag oder an 2-3 Nachmittagen in Folge, ggfs. auch online). anerkannt als Äquivalent zu den Modulen 2 und 3 der Pflichtkurse der Ärztekammer Niedersachsen (s.u.)!
  • Neu: Feedback-Kurse (Äquivalent zu Modul 3 der Pflichtkurse der Ärztekammer Niedersachsen)
    im Rahmen von bestehenden Fortbildungsveranstaltungen (z.B. Tage der Allgemeinmedizin in Göttingen, Hannover und Oldenburg, Hausärztetage Bremen, Seminarkongress Norddt. Hausärzt*innen in Lüneburg)
  • After-Work-Online zu spezifischen Themen der Weiterbildung: i.d.R. dienstags, 20:00-21:00 h - eine Art 'Weiterbildungs-QZ'

Melden Sie sich bitte zunächst über die Einschreibemaske als 'Weiterbilder*in' an. Anschließend erhalten Sie Zugangsdaten, mit denen Sie sich zu den Kursen anmelden können!


Die ÄKN fordert seit 2021 den Nachweis einer TtT-Teilnahme. Sie bietet für Weiterbilder*innen (WB) aller Fachgebiete ein TtT-Programm an, das aus drei Modulen besteht:

  • Modul I (ein E-Learning-Modul) ist verpflichtend für alle WB. Zugang über https://aekn-elearning.de/ 
  • Modul II (Web-Seminar: Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen der Weiterbildung) und
  • Modul III (Didaktik-Workshop)
    Die Module II und III sind verpflichtend für Weiterbilder*innen, die neu eine Weiterbildungsbefugnis beantragt haben oder lange nicht weitergebildet haben.