Quereinstieg

Neue Regeln für den Quereinstieg in Niedersachsen

Ende 2018 wurden die Regeln für einen Quereinstieg in die Allgemeinmedizin in Niedersachsen neu gefasst:

"Der Quereinstieg setzt demnach eine Facharztanerkennung in einem Fachgebiet der unmittelbaren Patientenversorgung, einen zeugnisbasierten Nachweis aller Weiterbildungsinhalte für Allgemeinmedizin sowie eine 80stündige Kurs-Weiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung voraus. Die Kernanforderung besteht in einer 24-monatigen Weiterbildung in Allgemeinmedizin bei einem ermächtigten Facharzt für Allgemeinmedizin und dem zeugnisbasierten Nachweis aller Weiterbildungsinhalte nach Maßgabe der Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung." (Quelle: https://www.hausarzt.digital)

Detallierte Informationen finden Sie bei der Ärztekammer Niedersachsen hier.

sowie auf einer Seite des Niedersächsischen Hausärzteverbandes: hier.

Bitte beachten Sie, dass seit 2022 auch Quereinsteiger*innen ein E-Logbuch führen müssen und dort alle aus der ersten Facharztweiterbildung erworbenen Kompetenzen eintragen sollen. Näheres zum E-Logbuch unter https://www.aekn.de/aerzte/weiterbildung/elogbuch