Quereinstieg

Neue Regeln für den Quereinstieg in Niedersachsen

Ende 2018 wurden die Regeln für einen Quereinstieg in die Allgemeinmedizin in Niedersachsen neu gefasst:

"Der Quereinstieg setzt demnach eine Facharztanerkennung in einem Fachgebiet der unmittelbaren Patientenversorgung, einen zeugnisbasierten Nachweis aller Weiterbildungsinhalte für Allgemeinmedizin sowie eine 80stündige Kurs-Weiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung voraus. Die Kernanforderung besteht in einer 24-monatigen Weiterbildung in Allgemeinmedizin bei einem ermächtigten Facharzt für Allgemeinmedizin und dem zeugnisbasierten Nachweis aller Weiterbildungsinhalte nach Maßgabe der Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung." (Quelle: https://www.hausarzt.digital)

Detallierte Informationen finden Sie bei der Ärztekammer Niedersachsen hier.

sowie auf einer Seite des Niedersächsischen Hausärzteverbandes: hier.